Wie oft (und durch wen) müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Prüfung von Feuerlöschern

Feuerlöscher gehören in jedes öffentliche Gebäude und verhindern durch den sofortigen Zugriff größere Brände. Wartung und Instandsetzung sind bei derartigen Sicherheitseinrichtungen sehr wichtig. So ist die Wartung für Unternehmen oder Behörden für die Feuerlöscher nach DIN 14406 vorgeschrieben. Dazu zählen größere Feuerlöscher sowie Handfeuerlöscher. Dank der DIN-Norm ergibt sich im Idealfall ein hoher Maßstab, damit die Feuerlöscher zu jederzeit einwandfrei funktionieren. In vielen Verordnungen und Gesetzen wurde bereits Bezug auf die DIN-Norm genommen, sodass sie als wichtigste Norm gelten kann und rechtlich verbindlich ist. Die Norm enthält sehr viele Details und Beschreibungen zur Instandhaltung und Wartung der Feuerlöscher. Daneben sollten jedoch auch die Instandhaltungsinformationen der einzelnen Modelle berücksichtigt werden.

Die Fristen zur Prüfung:

Die Prüfabstände selbst sind bei Feuerlöschern nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben. Die DIN 14406 Absatz 4 sieht jedoch eine Prüffrist von höchsten zwei Jahren vor. Das bedeutet: Alle Feuerlöscher in einem Gebäude müssen innerhalb von zwei Jahren einmal gewartet werden. Die Vorgaben in den Normen sind verbindlich und tragen der Sicherheit und dem Brandschutz bei. Bei der Prüfung kommt es auf die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher an. Ist die Frist von zwei Jahren überschritten, muss man von einer geminderten Funktionsfähigkeit ausgehen. Somit kann der Feuerlöscher bei einem Einsatz im schlimmsten Fall versagen. Dem Besitzer entfällt hierbei möglicherweise der Versicherungsschutz für das Gebäude. Daneben ist es möglich, dass die sich Prüfabstände bei besonderen Umgebungen oder bei Sonderregelungen sogar noch verkürzen. Eine Ausnahme bilden Dauerdrucklöscher. Sie stehen unter ständigem Druck und unterliegen somit der Druckbehälterverordnung. Demnach müssen derartige Löschgeräte alle 10 Jahre nur überprüft werden. Eine innere Prüfung ist alle 5 Jahre vorgesehen. Die äußere Festigkeit wird nach 10 Jahren spätestens kontrolliert.

Wichtig: War ein Feuerlöscher im Einsatz oder wurde nur für ein paar Sekunden ausgelöst, so muss er sofort wieder gewartet und instand gesetzt werden. Am besten ist der Einsatz am Sicherungsstift zu erkennen. Ist dieser herausgezogen oder fehlt am Gerät, so ist eine Wartung zwingend erforderlich.

Wer prüft die Feuerlöscher?

Die Instandhaltung oder Prüfung der betroffenen Feuerlöscher muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich meist um die Mitarbeiter der Herstellerfirmen oder um eigenständige Prüfdienste, die sich genau auf diese Dienstleistung spezialisiert haben. Die betroffene Person muss nach der Überprüfung Gewähr für das Gerät übernehmen, sowohl hinsichtlich des Brandschutzes als auch der Sicherheit. Außerdem muss der Sachkundige schriftlich zur Instandhaltung berechtigt sein. Auch hier werden in der DIN-Norm 14406-4 die Voraussetzungen und die Anforderungen an einen solchen Sachkundigen genannt. In der Regel muss ein Lehrgang abgeschlossen werden, um die Arbeiten ausführen zu können. Daneben gibt es mehrere Sonderlehrgänge, die alle Interessenten für die Prüfung und Instandhaltung der Feuerlöscher befähigt.

Was kann man selbst tun?

Die Überprüfung der Feuerlöscher ist wie bereits beschrieben alle zwei Jahre Pflicht. Auch wenn hierfür eine sachkundige Person zwingend erforderlich ist, können Mitarbeiter und Unternehmer einige Dinge selbst übernehmen. Dazu gehört die äußere Sichtkontrolle, um Rostflecken oder austretende Flüssigkeiten vorzeitige zu erkennen. Bei sämtlichen Unregelmäßigkeiten ist eine sofortige Instandhaltung durch den zuständigen Fachmann erforderlich. Daneben ist der Feuerlöscher sauber zu halten und der nächste Prüftermin muss im Gedächtnis bleiben.

Bei Fragen oder für weitere Informationen zur Prüfung der Feuerlöscher stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit unserem Fachwissen und langjährigen Erfahrung beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich per E-Mail, wir beraten Sie gerne.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.